AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Beherbergungsvertrag

Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Buchung unseres Ferienhauses/unserer Ferienwohnung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit des Ferienhauses kann ausdrücklich nicht garantiert werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

§ 1 Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhaus/ die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist die schriftliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste kann mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet werden.

§ 2 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus/ die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu
vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und die geleisteten Stornogebühren ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§ 3 Pflichten des Gastes

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich etwaiger ersparter
Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus/ die Ferienwohnung bis spätestens 10:30 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Wird das Ferienhaus/ die Ferienwohnung vom Gast nicht rechtzeitig freigemacht, ist der Vermieter berechtigt, für die erste Überziehungsstunde einen halben weiteren Tageszimmerpreis in Rechnung zu stellen. Ist das Ferienhaus nach Verstreichen einer weiteren Stunde bis spätestens 11:30 Uhr nicht geräumt, ist der Vermieter berechtigt, einen vollen weiteren Tageszimmerpreis in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus kann der Vermieter den verspätet abreisenden Gast für den zusätzlich entstehenden Schaden infolge der verzögerten Nachnutzung des Ferienhauses sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche des Nachmieters in vollem Umfang haftbar machen.

§ 4 Nutzungsberechtigte des Ferienhauses/ der Ferienwohnung und Haustiere

Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache)! Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige
oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist, sofern nicht anders vereinbart, das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.

§ 5 An- und Abreise

Das Ferienhaus/ die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus/ die Ferienwohnung bis spätestens 10:30 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Wird das Ferienhaus/ die Ferienwohnung vom Gast nicht rechtzeitig freigemacht, ist der Vermieter berechtigt, für die erste Überziehungsstunde einen halben weiteren Tageszimmerpreis in Rechnung zu stellen. Ist das Ferienhaus nach Verstreichen einer weiteren Stunde bis spätestens 11:30 Uhr nicht geräumt, ist der Vermieter berechtigt, einen vollen weiteren Tageszimmerpreis in Rechnung zu stellen. Darüber
hinaus kann der Vermieter den verspätet abreisenden Gast für den zusätzlich entstehenden Schaden infolge der verzögerten Nachnutzung des Ferienhauses sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche des Nachmieters in vollem Umfang haftbar machen.

§ 6 Preise

Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Website www.goldberg-chalets-harz.de und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Sämtliche Nebenkosten wie bspw. Wasser/Abwasser, Strom, Müll etc. sind im Mietpreis enthalten. Ebenfalls enthalten ist die einmalige Bereitstellung von Handtüchern und Bettwäsche. Auch die Endreinigung wird gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung in den Mietpreis eingerechnet. Im Mietpreis nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos. Auf Anfrage kann die Nutzung einer Wallbox auf dem Gelände der Ferienanlage vereinbart werden. Der Strom für das Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Bezahlung

Nach erfolgter Buchung sind 20% des Mietpreises vorab zu überweisen. Eine entsprechende Buchungsbestätigung mit der Bankverbindung wird umgehend an den Gast versandt. Die Restzahlung kann am Tag der Abreise per Barzahlung beglichen werden oder überwiesen werden, wobei das Geld spätestens 2 Tage vor Abreise auf unserem Konto eingegangen sein muss.
Abweichungen davon werden individuell vereinbart.

§ 8 Kaution

Auf die Zahlung einer Kaution wird verzichtet. Sofern das Mietobjekt nicht mängelfrei an uns übergeben wurde bzw. während der Mietzeit Schäden durch den Mieter verursacht wurden (dazu zählt u. a. auch ein stark erhöhter Reinigungsaufwand) wird zum Ausgleich des Schadens eine entsprechende Nachforderung an den Mieter gestellt.

§ 9 Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters
ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für
Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Mietobjekt

Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus/ die Ferienwohnung nebst Inventar im gleichen Zustand
wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Ein Besichtigungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

§ 11 Stornierung der Mietvereinbarung

Wir erlauben unseren Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Beginn der Mietzeit. Bei kurzfristiger Stornierung (90-31 Tage) berechnen wir 40% des vereinbarten Mietpreises, bei 31- bis 8 Tage vor Mietbeginn werden 70% des Mietpreises fällig und bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Mietbeginn 90% der Mietsumme. Die Stornogebühren verringern sich, wenn das Ferienobjekt an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum, sowie dieselbe Mietsumme vermietet werden kann. Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen werden unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Wir
erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Reparatur im Mietobjekt, Schließung aufgrund behördlicher Anordnung etc.) auszusprechen. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise werden 90% des vereinbarten Mietpreises fällig. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern!

§ 12 Hausordnung

Es gilt die im Ferienhaus/ der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt der § 11 in Kraft der besagt, dass bei vorzeitiger Abreise 90% des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und dieselbe Mietsumme weiter vermietet werden.

§ 13 Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§ 14 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich das Ferienhaus/ die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Goslar.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.